AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
MeetingPoint Biel (Sitzungszimmer & Meetingräume)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen und Verträge über die Miete & Nutzung von Sitzungszimmern und Meetingräumen von MeetingPoint Biel sowie für allfällige damit verbundene Zusatzleistungen (z. B. Technik etc..), sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
2 Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Eine Buchung kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) von MeetingPoint Biel erhält. Bevor Sie eine Bestätigung erhalten, ist die Miete nicht verbindlich, denn es handelt sich um eine Reservationsanfrage. Die Anfrage allein garantiert keinen Meetingraum. Erst wenn Sie von uns eine Bestätigung erhalten, gilt die Buchung als verbindlich.
2.2 Massgebend sind ausschliesslich die in der Bestätigung genannten Leistungen, Nutzungszeiten, Preise und Konditionen.
2.3 Mündliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3 Preise, Rechnung und Zahlung
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise gemäss Auftragsbestätigung.
3.2 Der Mietpreis muss vor Beginn der Miete bezahlt worden sein. Zahlung auf Rechnung ist nur bei überprüfter Bonität und mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. In diesem Fall ist die Rechnung ohne Abzug innert 30 Tagen zahlbar (sofern nichts anderes vereinbart wurde).
3.3 Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von CHF 60.– sowie Verzugszinsen im üblichen Rahmen zuzüglich Inkassogebühren erhoben. Diese sind Bestandteil des Mietvertrages.
4 Nutzungszweck und Verantwortlichkeit
4.1 Die Räume dürfen ausschliesslich für den vereinbarten Zweck (Sitzung, Meeting, Schulung etc.) genutzt werden.
4.2 MeetingPoint Biel stellt ausschliesslich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Organisation, Durchführung, Inhalte und Aufsicht der Sitzung liegen vollumfänglich beim Kunden/Mieter.
4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Rassistische, diskriminierende oder gesetzwidrige Sitzungen sind nicht erlaubt.
5. Nutzungszeiten, Zugang und Übergabe
5.1 Die vereinbarten Nutzungszeiten umfassen auch Aufbau-, Vorbereitungs- und Aufräumzeit.
5.2 Verlängerungen sind nur nach vorgängiger Absprache möglich und können zusätzlich verrechnet werden.
5.3 Der Zugang (Schlüssel, Empfang) wird gemäss Vereinbarung geregelt. Bei Verlust oder Missbrauch von Zutrittsmitteln haftet der Kunde/Mieter
6. Einrichtung, Technik und Hausordnung
6.1 Die vorhandene Einrichtung und Technik dürfen nur sachgemäss genutzt werden.
6.2 Das Umstellen von Mobiliar ist erlaubt, sofern dies sorgfältig erfolgt und der Raum am Ende wieder korrekt eingerichtet wird.
6.3 Das Anbringen von Dekorationen oder Beschriftungen ist nur erlaubt, wenn dadurch keine Schäden entstehen (keine Schrauben/Nägel/Kleber, die Oberflächen beschädigen).
7. Sauberkeit und Rückgabe des Raumes
7.1 Der Raum ist sauber, ordentlich und im ursprünglichen Zustand zu verlassen (Mobiliar, Technik, Abfall).
7.2 Abfälle und mitgebrachte Materialien sind nach Ende der Nutzung vollständig zu entfernen.
7.3 Entstehen durch ungenuegende Reinigung, zusätzlichen Abfall oder Unordnung Mehrarbeiten, werden diese nach Aufwand zusätzlich verrechnet (z. B. Reinigungspauschale / Stundenaufwand).
8. Haftung für Schäden
8.1 Der Kunde haftet für alle Schäden am Raum, Mobiliar, Inventar und an technischen Geräten, die durch ihn, seine Teilnehmer, Dritte oder Hilfspersonen verursacht werden.
8.2 MeetingPoint Biel kann Reparatur- und Ersatzkosten sowie zusätzliche Aufwände (z. B. Ausfallzeiten) in Rechnung stellen.
9. Haftung für Gegenstände / Versicherung
9.1 MeetingPoint Biel übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen (z. B. Laptops, Taschen, Dokumente, Material, Kleidung).
9.2 Die Versicherung von mitgebrachten Gegenständen ist Sache des Kunden/Veranstalters bzw. der Teilnehmer.
9.3 Mitgebrachte Gegenstände müssen nach Ende der Nutzung umgehend entfernt werden. Für zurückgelassene Gegenstände besteht keine Aufbewahrungspflicht.
10. Annullation und Änderungen
10.1 Eine Annullation oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen.
10.2 Sofern in der Auftragsbestätigung keine abweichenden Regelungen stehen, gelten folgende Annullationskosten (bezogen auf die Raummiete):
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bis 20 Tage vor Termin: kostenlos
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19 bis 5 Tage vor Termin: 50 %
-
weniger als 5 Tage / Nichterscheinen: 100 %
10.3 Bereits bestellte Zusatzleistungen (z. B. externe Leistungen) können unabhängig davon zu 100 % belastet werden, sofern Kosten bereits angefallen sind.
11. Annullation durch Meetpoint
Kann ein Raum aufgrund von Umständen ausserhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Stromausfall, technische Störungen, Behördenanordnungen, Wasserschaden oder andere unvorhersehbare Ereignisse) nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, besteht in jedem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt auch bei generellen Annullationen, Terminverschiebungen oder Ausfällen – unabhängig davon, aus welchem Grund diese erfolgen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Mehraufwand, Reise- oder Organisationskosten.
Bereits geleistete Zahlungen werden ausschliesslich in Bezug auf die Raummiete zurückerstattet, höchstens bis zur Höhe des bereits bezahlten Betrags (z. B. Miete oder Anzahlung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass Reservationen nur unter ausdrücklicher Anerkennung dieser Klausel erfolgen und MeetingPoint Biel jegliche Haftung im Zusammenhang mit solchen Ereignissen und Annullationen ablehnt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Nidau oder Lengnau je nach Firma die seine Meetingraum zur Verfügung stellt.