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Firmengründung ohne eigenes Büro: Ist das in der Schweiz möglich?

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründet, braucht nicht automatisch ein eigenes Büro. Viele Tätigkeiten lassen sich heute von zu Hause, unterwegs oder direkt beim Kunden erledigen. Gerade bei Beratungsunternehmen, Agenturen, IT Firmen, Vermittlern oder anderen Dienstleistungsbetrieben wäre ein dauerhaft gemietetes Büro oft eine unnötige Ausgabe.

Ganz ohne Adresse geht es jedoch nicht. Ein Unternehmen benötigt einen offiziellen Sitz und eine Adresse, unter der es erreichbar ist. Im Handelsregister wird als Sitz die politische Gemeinde eingetragen. Zusätzlich wird das sogenannte Rechtsdomizil angegeben, also die konkrete Adresse, unter der das Unternehmen an diesem Ort erreichbar ist. Diese Adresse kann eine eigene Geschäftsadresse oder unter bestimmten Voraussetzungen auch eine c/o Adresse bei einem Domizilhalter sein.


Firmengründung ohne eigenes Büro: Ist das in der Schweiz möglich?

Braucht eine Firma in der Schweiz eigene Büroräume?

Nein. Für die Gründung einer Firma müssen nicht zwingend eigene Büroräume gemietet werden.

Entscheidend ist vielmehr, wie das Unternehmen tatsächlich organisiert ist. Wer seine Arbeit überwiegend digital erledigt, bei Kunden vor Ort arbeitet oder generell keine festen Büroräume für den täglichen Betrieb benötigt, kann sein Unternehmen auch ohne klassisches Büro führen.


Das ist beispielsweise bei vielen Beratern, Vermittlern, Online Dienstleistern, Agenturen, Aussendienstmitarbeitern oder kleinen Unternehmen der Fall.

Anders sieht es aus, wenn die Geschäftstätigkeit tatsächlich an einem bestimmten Ort stattfindet. Ein Ladengeschäft, eine Werkstatt, ein Restaurant oder ein Betrieb mit regelmässigem Kundenverkehr benötigt naturgemäss entsprechende Räumlichkeiten. Auch aus wirtschaftlicher Sicht hängt der geeignete Standort stark von der jeweiligen Tätigkeit und davon ab, wo Kunden erreicht und Leistungen erbracht werden.


Wo befindet sich der Firmensitz?

Im Alltag wird häufig vom Firmensitz gesprochen, obwohl rechtlich zwischen Sitz und konkreter Adresse unterschieden wird.

Im Handelsregister wird beim Sitz die politische Gemeinde eingetragen. Zusätzlich benötigt das Unternehmen innerhalb dieser Gemeinde ein Rechtsdomizil. Dabei handelt es sich um die Adresse, unter der das Unternehmen tatsächlich erreichbar ist.

Für viele Unternehmen liegt es nahe, die Adresse dort zu wählen, wo sich auch der tatsächliche Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit befindet. Das kann beispielsweise der Ort sein, an dem gearbeitet wird, Kunden empfangen werden oder die Administration geführt wird.

Bei Unternehmen ohne feste Büroräume ist die Situation etwas anders. Wenn die Arbeit hauptsächlich unterwegs, bei Kunden oder digital erledigt wird, gibt es häufig gar keinen klassischen Geschäftsraum.

Kann ich meine Firma an meiner Wohnadresse anmelden?

Grundsätzlich kann die eigene Wohnadresse je nach Situation auch als Geschäftsadresse dienen.

Wer beispielsweise von zu Hause arbeitet und keine separaten Geschäftsräume benötigt, kann damit eine sehr einfache Lösung haben.

Allerdings gibt es einen Punkt, den viele Gründer erst später bedenken: Die Geschäftsadresse eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens ist öffentlich einsehbar. Das Handelsregister dient gerade dazu, Geschäftspartnern und anderen Personen Informationen über Unternehmen zugänglich zu machen. Auch Sitz und Domiziladresse gehören zu diesen öffentlichen Angaben.

Wer seine private Wohnadresse nicht öffentlich als Firmenadresse verwenden möchte, sucht deshalb häufig nach einer Alternative.

Hinzu kommt die Geschäftspost. Rechnungen, Behördenpost, Verträge und andere geschäftliche Korrespondenz landen ansonsten direkt zu Hause. Gerade wenn Privatleben und Unternehmen getrennt bleiben sollen, kann das auf Dauer unpraktisch sein.

Eine virtuelle Geschäftsadresse als Alternative

Für Unternehmen, die keine eigenen Büroräume benötigen, kann ein virtuelles Büro eine passende Lösung sein.

Dabei erhält das Unternehmen eine professionelle Geschäftsadresse, ohne dauerhaft ein eigenes Büro mieten zu müssen.

Wichtig ist allerdings, dass es sich nicht lediglich um eine Adresse auf dem Papier handelt. Nach der Praxis des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister muss ein Unternehmen an seinem Rechtsdomizil erreichbar sein. Bei einem Domizilhalter muss zudem ein entsprechendes administratives Leistungsangebot vorhanden sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Unternehmen für Behörden sowie für Kunden erreichbar bleibt.

Eine professionelle Domizillösung übernimmt deshalb typischerweise auch die Entgegennahme und Verwaltung der Geschäftspost.

Privates und Geschäftliches sauber trennen

Eine virtuelle Geschäftsadresse bietet vor allem für kleinere Unternehmen einen einfachen Vorteil: Die private Wohnadresse muss nicht gleichzeitig die öffentlich verwendete Firmenadresse sein.

Die Geschäftspost kommt an einem zentralen Ort an und kann dort abgeholt oder je nach Angebot digital zur Verfügung gestellt werden.

Damit entsteht eine klare Trennung zwischen Zuhause und Unternehmen, obwohl keine eigenen Büroräume unterhalten werden müssen.

Gerade für Personen, die hauptsächlich unterwegs arbeiten, ist das praktisch. Das Unternehmen besitzt trotzdem einen festen geschäftlichen Standort.

Was passiert, wenn ich doch einmal ein Büro brauche?

Eine Firma ohne eigenes Büro zu führen bedeutet nicht, vollständig auf Büroräume verzichten zu müssen.

Bei einem virtuellen Büro können Arbeitsplätze beispielsweise nur dann genutzt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

Wer einen Tag administrative Arbeiten erledigen möchte, kann einen Arbeitsplatz tageweise nutzen. Auch eine regelmässige Nutzung ist möglich, ohne dafür ein dauerhaftes eigenes Büro einzurichten.

Das gleiche gilt für Kundentermine.

Statt Kunden in der privaten Wohnung zu empfangen oder sich jedes Mal in einem Café zu treffen, kann bei Bedarf ein Sitzungszimmer reserviert werden.

Auch für Präsentationen, Videokonferenzen, Bewerbungsgespräche, Schulungen oder interne Besprechungen stehen damit passende Räumlichkeiten zur Verfügung.


Für welche Unternehmen ist ein virtuelles Büro besonders interessant?

Ein virtuelles Büro eignet sich vor allem dann, wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Struktur keine eigenen Büroräume benötigt.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Arbeit überwiegend online erfolgt, Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten, die Tätigkeit direkt beim Kunden stattfindet oder der Unternehmer häufig unterwegs ist.

In solchen Fällen wäre es wenig sinnvoll, jeden Monat für Büroräume zu bezahlen, die nur selten genutzt werden.

Stattdessen werden nur die Leistungen und Räume genutzt, die tatsächlich benötigt werden.

Geschäftsadresse und flexible Arbeitsplätze bei MeetingPoint

MeetingPoint verbindet eine Geschäftsadresse mit einer flexibel nutzbaren Arbeitsumgebung.

Das Unternehmen erhält einen festen geschäftlichen Standort und die Geschäftspost wird vor Ort entgegengenommen. Gleichzeitig können bei Bedarf Arbeitsplätze genutzt und Sitzungszimmer reserviert werden.

So kann beispielsweise die meiste Arbeit von zu Hause oder unterwegs erledigt werden. Für einen Bürotag steht trotzdem ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn ein Kunde zu Besuch kommt, kann ein separates Sitzungszimmer genutzt werden.

Auch Infrastruktur wie WLAN, Küche, Kaffee und Wasser steht vor Ort zur Verfügung. Je nach gewählter Lösung kann zusätzlich eine geschäftliche Festnetznummer genutzt werden.

Damit entsteht praktisch ein Büro, das nur dann genutzt wird, wenn es tatsächlich gebraucht wird.

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